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Gelbe Flagge


Zur letzten Antwort

Von: Wolfram Balzer
Datum: 29.01.03

ich hab mir gerade ´mal die neue Klassenregel 26 (GFR) ´runtergebeamt und
´reingezogen. Ich meine, sie sogar im Prinzip verstanden zu haben. Dennoch
bleiben ein paar Fragen offen:
Frage 1:
Sind Größe und Form der Gelben Flagge eingegrenzt bzw. vorgeschrieben?
Frage 2:
Gilt die GFR-Regelung nur, wenn die Gelbe Flagge vor dem Vorbereitungssignal
gesetzt wird? Bzw. Kann die GFR auch nachträglich angewendet werden, wenn der -
vor dem Vorbereitungssignal schwächelnde - Wind nach dem Start über 10 kn
auffrischt? Wenn ja, müßte der Text der Klassenregel ergänzt werden.
Frage 3: Ist
3 a) erlaubt bzw.
3 b) praktikabel, die GFR anzuwenden, wenn gleichzeitig mit den 470ern eine
zweite Klasse (an der Krombach: die 420er) unterwegs ist, die die Anwendung der
GFR nicht kennen bzw. praktizieren.
Frage 4: Klassenregel 26.1 verwendet den Ausdruck "freier Bahnschenkel". Was ist
darunter zu verstehen?

Wolfram


Antwort #1
Von: Rüdiger
Datum: 29.01.03

Hallo Wolfram,
ich hoffe ich kann Deine Fragen beantworten:

1. Es gibt keine vorgeschriebene Form der Flagge, sie sollte allerdings so gut
sichtbar sein, dass alle Segler die Flagge gut erkennen können.

2. Die gelbe Flagge kann mit der neuen Regelung an jeder Bahnmarke gesetzt
werden, auch wenn sie nicht beim Start gehisst wurde, sofern die Bedingung, dass
der Wind KONSTANT über 10 knoten weht, erfüllt wird. Beim Start empfehle ich
die Flagge vor, oder spätestens mit dem Vorbereitungssignal zu setzen. Der
genaue Zeitpunkt ist nicht definiert. Wir setzen auf den gesunden
Menschenverstand der Wettfahrtleiter.
An der Formulierung können wir leider nichts ändern, da wir nur den von der ISAF
genehmigte Text übersetzen können. Wir halten uns dabei möglichst nah an den
Originaltext. Änderungen müssen von der ISAF genhmigt werden, und das setzt
einen ziemlichen Apparat in Bewegung. ES GILT IMMER DER ENGLISCHE ORIGINALTEXT!

3. Die Anwendung der Regel bei Regatten mit mehreren Klassen ist möglich. Um
Verwirrung bei den anderen Klassen zu vermeiden sehe ich drei Möglichkeiten:
a) Das Signal wird in Verbindung mit der Klassenflagge an den Bahnmarken gezeigt
(Signal gilt nur für diese Klasse)
b) Ein Absatz in den Segelanweisungen in der Art: "Bei der 470er Klasse kommt
die Klassenregel 26 (Gelbe Flagge) zur Anwendung. Signale in Verbindung mit der
gelben Flagge gelten nur für diese Klasse"
c) Ein rechtzeitiger Aushang am schwarzen Brett der die Segler darauf hinweist,
eventuell zusätzlich eine Bemerkung bei der Steuermannsbesprechung.

4. Die Klassenregel 26.1 verweist auf die Wettfahrtregeln Segeln, Regel 42. Es
handelt sich um eine Erweiterung der Regel, dass auch Bootsbewegungen und nicht
nur Segelbewegungen erlaubt sind. Die Übersetzung ist ein wenig Old fashioned,
wir werden das Wording noch mal überdenken. Auch hier bitte beachten: ES GILT
IMMER DER ENGLISCHE TEXT!

Zu meiner eigenen Sicherheit: das oben gesagte ist meine Interpretation der
Klassenregeln. Leider gibt es noch keine offizielle Interpretation der neuen
Klassenregel, so dass letztendlich immer noch das Schiedsgericht oder der
Berufungsausschuß bei Protesten entscheidet!
Euer Rüdiger


Antwort #2
Von: Kristof
Datum: 29.01.03

Positiv anmerken will ich, dass hier m.W. erstmals ein Ausrichter eines
kleineren Binnenreviers (Krombach) die Anwendung der GFR in Erwägung zieht. Sehr
vorbildlich!

Grundsätzlich ist das mit der gelben Flagge auf Revieren mit schnell wechselnden
Bedingungen, kurzen Bahnen und wenig Personal für den Wettfahrtleiter nicht ganz
einfach zu entscheiden. Auch mag man das Pumpen bei Wind auf einem kurzen
Vorwindgang auf Flachwasser für nicht so wichtig halten wie bei einem
Wellenrevier.

Ich persönlich würde mich aber auf jeden Fall über die gelbe Flagge bei stabilen
Windverhältnissen freuen, egal welcher See.

Weitersagen! Vielleicht dringt die Regel ja auch noch nach Jahren bis zu anderen
Revieren durch, auf dass sie dann von der ISAF wieder gekippt werden möge. :-)


Antwort #3
Von: Christian von Mulert
Datum: 11.03.03

Auch wir werden dieses Jahr erstmals von dieser Regel am Konstanzer Auftakt
gebrauch machen. Wir haben auch zwei Klassen am Start, bei der zweiten Klasse
(FD) gibt es eine ähnliche Regelung, welche aber nicht durch Flaggen freigegeben
werden muß, sie gilt automatisch im Sinne von Regel 42, dort wurde einmal Punpen
durch dreimal Punpen ersetzt, sofern in der Segelanweisung bzw. am BBdarauf
hingewiesen wurde.

Bisher wußten wir nichts von dieser Regel, die offensichtlich schon länger
besteht. Es wäre schön, wenn die Klassenvereinigung die ausrichtenden Vereine
auch in Form von Mustertexten für die Segelanweisung unterstützen würde.
Solche klassenspezifischen Regeln können nur angewendet werden, wenn die KV dies
den Vereinen mitteilt. Wettfahrtleiter bzw. diejenigen, die die Segelanweisungen
schreiben, können nicht detailiert alle Klassenregeln lesen und solche
Besonderheiten umsetzen.


Antwort #4
Von: Kristof
Datum: 11.03.03

 (a) Christian von Mulert: Wo du Recht hast, hast du Recht. Vielleicht sollte die KV
eine Liste von interessanten Punkten zusammenstellen (Hallo Sportwart!). Mir
fällt da neben der gelben Flagge noch folgendes ein:
- Anzahl Läufe & Streicher pro Regatta
- empfohlene Kurse
- Protestflagge zeigen oder nicht ?
- separate Damenwertung (Pfingstbusch)?
Eine solche Wunschliste könnte jährlich aktualisiert den Clubs bei der Abfrage
der Termine übermittelt werden.
Aber hier sind die Segler gefragt, die Wünsche (und Dinge, die ihnen übel
aufgestossen sind), auch zu artikulieren.

Tschüß
kristof


Antwort #5
Von: christian von mulert
Datum: 11.03.03

 (a) kristoff, da wären wir beim Thema Kommunikation.
Wir als Veranstalter sind gerne bereit Wünsche umzusetzen, dazu müßt Ihr aber
Wünsche äußern. Zumindest versuchen wir es dann.

Ich sehe, wir haben uns verstanden.

Also bis zum Auftakt
Christian



Antwort #6
Von: Christian von Mulert
Datum: 12.03.03

Noch ein Nachtrag:
Das mit den Protestflaggen ist so eine Sache, der DSV hat in seiner
Mustersegelanweisung drin stehen, daß diese auch bei Booten unter 6m gezeigt
werden muß. In den Ausführungen des DSV und in Wettfahrtleiterseminaren wird
dies auch umfassend begründet. Nun kann jeder Verein überlegen, was er in seine
Segelanweisung schreibt.

Die Protestflaggenzeigepflicht ergibt vor allem Sinn, wenn eine zweite Klasse
mitsegelt, die über 6m lang ist, wie z.B. der FD. Bei Booten über 6m muß
zwingend die Rote Flagge gezeigt werden. Das kann meines Wissens nicht per
Segelanweisung oder Klassenregel aufgehoben werden.

Mir ging es vor allem um die klassenspezifischen Sonderregelungen, von denen ein
normaler Wettfahrtleiter keine Ahnung hat.

Kursempfehlungen und Dauer der Wettfahrt sind auch ein Thema. Da fordert jede
Klasse auch was anderes.


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