Hallo Wolfram,
ich hoffe ich kann Deine Fragen beantworten:
1. Es gibt keine vorgeschriebene Form der Flagge, sie sollte allerdings so gut
sichtbar sein, dass alle Segler die Flagge gut erkennen können.
2. Die gelbe Flagge kann mit der neuen Regelung an jeder Bahnmarke gesetzt
werden, auch wenn sie nicht beim Start gehisst wurde, sofern die Bedingung, dass
der Wind KONSTANT über 10 knoten weht, erfüllt wird. Beim Start empfehle ich
die Flagge vor, oder spätestens mit dem Vorbereitungssignal zu setzen. Der
genaue Zeitpunkt ist nicht definiert. Wir setzen auf den gesunden
Menschenverstand der Wettfahrtleiter.
An der Formulierung können wir leider nichts ändern, da wir nur den von der ISAF
genehmigte Text übersetzen können. Wir halten uns dabei möglichst nah an den
Originaltext. Änderungen müssen von der ISAF genhmigt werden, und das setzt
einen ziemlichen Apparat in Bewegung. ES GILT IMMER DER ENGLISCHE ORIGINALTEXT!
3. Die Anwendung der Regel bei Regatten mit mehreren Klassen ist möglich. Um
Verwirrung bei den anderen Klassen zu vermeiden sehe ich drei Möglichkeiten:
a) Das Signal wird in Verbindung mit der Klassenflagge an den Bahnmarken gezeigt
(Signal gilt nur für diese Klasse)
b) Ein Absatz in den Segelanweisungen in der Art: "Bei der 470er Klasse kommt
die Klassenregel 26 (Gelbe Flagge) zur Anwendung. Signale in Verbindung mit der
gelben Flagge gelten nur für diese Klasse"
c) Ein rechtzeitiger Aushang am schwarzen Brett der die Segler darauf hinweist,
eventuell zusätzlich eine Bemerkung bei der Steuermannsbesprechung.
4. Die Klassenregel 26.1 verweist auf die Wettfahrtregeln Segeln, Regel 42. Es
handelt sich um eine Erweiterung der Regel, dass auch Bootsbewegungen und nicht
nur Segelbewegungen erlaubt sind. Die Übersetzung ist ein wenig Old fashioned,
wir werden das Wording noch mal überdenken. Auch hier bitte beachten: ES GILT
IMMER DER ENGLISCHE TEXT!
Zu meiner eigenen Sicherheit: das oben gesagte ist meine Interpretation der
Klassenregeln. Leider gibt es noch keine offizielle Interpretation der neuen
Klassenregel, so dass letztendlich immer noch das Schiedsgericht oder der
Berufungsausschuß bei Protesten entscheidet!
Euer Rüdiger
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