Hallo allerseits,
eine derartige Vorschrift, keine Nachmeldungen für Deutsche Meisterschaften
zuzulassen, gab es bereits schon einmal und aus eigener Erfahrung kann ich euch
sagen, dass das zu peinlichen Problemen führt.
Ich hatte bei der IDM 1998 in Steinhude aus beruflichen Gründen erst sehr spät
die Entscheidung zur dortigen Teilnahme treffen können, und mich erdreistet,
dort gegen die Vorschrift nachzumelden. Mein Fall wurde dann tagelang in
diversen Vorstandssitzungen des ausrichtenden Vereins behandelt mit dem
Ergebnis, dass ich möglicherweise teilnehmen dürfe, falls kein Teilnehmer
Einspruch erhebe. Als ich dann in Steinhude ankam, wurde dann während der
Eröffnungsveranstaltung öffentlich an alle Teilnehmer die Frage gestellt, ob ich
mitfahren dürfe (so nach dem Motto, seht her, das ist der böse Bube, der es
gewagt hat nachzumelden! Wollen wir den mitfahren lassen?). Ich kann euch sagen,
es ist kein schönes Gefühl derart an den Pranger gestellt zu werden. Das Ende
vom Lied war dann, dass der Wettfahrtleiter meinen Schotten und mich demzufolge
auf dem Kicker hatte und uns in einigen Wettfahrten aufgrund zweifelhafter
Entscheidungen disqualifiziert hat.
Ich habe daraus die Konsequenz gezogen, bei Deutschen Meisterschaften lieber
gleich fernzubleiben, wenn ich die Meldefrist nicht einhalten kann.
Grundsätzlich halte ich in Anbetracht sinkender Meldezahlen obige Vorschrift für
falsch.
Gruß
Markus
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