Hallo Andi,
Du musst zum Straßenverkehrsamt, die schauen nach, ob der Anhänger nicht
gestohlen oder stillgelegt wurde, dann gibts dafür einen Schein, mit dem Du Dir
bei Fa. Heku eine Zweitschrift der ABE ausstellen lassen kannst. Nachdem Du mit
dem Anhänger beim TÜV die Hauptuntersuchung durchgeführt lassen hast, kannst Du
den Anhänger bei Deinem Straßenverkehrsamt kennzeichen lassen.
Probleme könnte es geben, wenn der Anhänger zum letzten Mal vor der
Kennzeichnugspflicht gebraucht wurde, weil er noch kein Nummernschild hat. Das
musst Du dem netten Menschen vom Amt nur glaubhaft rüberbringen. Auf jeden Fall
solltest Du einen Eigentumsnachweis mitbringen (Kaufvertrag o.ä.) Da musst Du
halt kreativ sein.
Martin
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