Von: Kristof Doffing |
Der DSV schreibt:
"Alkohol am Ruder Seit dem 1. April 2002 gilt wie im Straßenverkehr auch im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung die 0,5-Promille-Grenze. Wer jetzt mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 oder mehr Promille ein Boot führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit." Was nun ? |
Von: peter wanders |
Prima Idee. Gibts dafür denn auch Punkte wie in Flensburg. Könt man doch für die
Rangliste sammeln. Plädiere für Startverschiebung am Sonntagmorgen. Hicks, Peter |
Von: Kiki |
Das gilt doch nur für Steuermänner und- frauen, oder? Dann schotten wir eben
alle! Kiki |
Von: Daniel Nixdorf |
ich wäre auch für die startverschiebung, und das es für die ganze manschaft
gilt, nicht nur fuer die steuerleute :-p , ätsch!!!!!!!!! scheiss zecken, man ist nirgens mehr vor denen sicher, lol :-) |