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Harte Zeiten kommen auf uns zu...


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Von: Kristof Doffing
Datum: 15.04.02

Der DSV schreibt:
"Alkohol am Ruder

Seit dem 1. April 2002 gilt wie im Straßenverkehr auch im Geltungsbereich der
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung die 0,5-Promille-Grenze. Wer jetzt mit einer
Blutalkoholkonzentration von 0,5 oder mehr Promille ein Boot führt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit."

Was nun ?


Antwort #1
Von: peter wanders
Datum: 24.04.02

Prima Idee. Gibts dafür denn auch Punkte wie in Flensburg. Könt man doch für die
Rangliste sammeln.
Plädiere für Startverschiebung am Sonntagmorgen.
Hicks, Peter


Antwort #2
Von: Kiki
Datum: 26.04.02

Das gilt doch nur für Steuermänner und- frauen, oder? Dann schotten wir eben
alle!
Kiki


Antwort #3
Von: Daniel Nixdorf
Datum: 28.04.02

ich wäre auch für die startverschiebung, und das es für die ganze manschaft
gilt, nicht nur fuer die steuerleute :-p , ätsch!!!!!!!!!

scheiss zecken, man ist nirgens mehr vor denen sicher, lol :-)


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