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470er Ziegelmayer Verstärkung Laminat Tanks


Zur letzten Antwort

Von: Thorsten
Datum: 02.11.05

Hallo,

meine Schwester und ich besitzten eine Ziegelmayer 470er Bj. 1993. Diese hat
einige größere Risse im Laminat auf den Tanks am Heck.
Nun haben wir vor Revisionsklappen einbauen und das Laminat an den "weichen"
Stellen verstärken sowie die Oberfläche überarbeiten zu lassen.
Hätte dies Auswirkungen bei der Vermessung des Bootes bzw. gäbe es durch diese
Arbeiten Einschränkungen bei der Zulassung zu Regatten oder würde dies ein
Verstoße gegen die Klassenregeln darstellen?

MfG

Thorsten


Antwort #1
Von: Nichtswisser
Datum: 04.11.05

Vielleicht sollte diese Arbeit Herr Ziegelmeyer machen. Dann geht nichts schief
!


Antwort #2
Von: Johannes GER-2592
Datum: 06.11.05

Hallo Thorsten,
hast du schon mal die Beiträge: -Reparatur- -Undichte Tanks- -Weichgewordenen
Rumpf verstärken??- gelesen? Vielleicht geben dir die schon die Antwort auf
deine Frage.

Ein Verstoß gegen die Klassenregeln findest du selbst raus, wenn du die
Klassenregel aufmerksam liest und bei Regatten sollte das dann auch kein Problem
sein.

Hoffe ich konnte dir helfen.
Gruß,Johannes.


Antwort #3
Von: Thorsten
Datum: 06.11.05

Danke für die Antworten.

Hallo Johannes, Deine Antwort hat mir besonders geholfen, da ich mit den
Suchbegriffen tatsächlich noch einige sehr interessante Beiträge gefunden habe.
In einem habe ich gelesen das die Boote anfang der 90er Jahre am Heck sehr dünn
gebaut worden sind und mitte der 90er Jahre die Klassenvorschriften geändert
worden sind, die nun eine einheitliche Rumpfdicke vorgeben sollen. Beim
durchlesen der Klassenvorschriften konnte ich jedoch keine Angaben zu der Rumpf-
/ Decksdicke finden.

Meine Befürchtung ist jedoch, dass das Boot, das nach den alten Klassenregeln
bewertet wird, nicht mehr "zugelassen" werden könnte, wenn daran Veränderungen
vorgenommen werden.


Antwort #4
Von: Johannes GER-2592
Datum: 11.11.05

Moin Thorsten,
so genau kenn ich mich nicht in der Historie der Klassenregeln aus, aber ich
denke das es kein Problem ist wenn du Reparaturen durch führst. Es kann aber
wirklich sein das du vielleicht mit den Vermessern Schwierigkeiten bekommst,
wenn das Boot komplett neu vermessen werden muß.
Aber wenn ein Messbrief vorhanden ist sollte es kein Problem sein eine (auch
Umfangreichere) Reparatur durchführen zu dürfen. Natürlich darfst du nicht gegen
die geltene Klassenregel abweichen, doch soweit ich weis gibt es nur eine
minimal Stärke des Rumpfes.


Gruß,Johannes


PS: Eigentlich gibt es nur die eine Klassenregel (aktuelle) nach den alles Boote
bewertet werden, sie macht ja auch Unterschiede bei den ältern Baujahren.
Und ausser dem: Reparieren mußt du ja eh dein Boot, oder?...


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