Von: Thorsten |
Hallo,
meine Schwester und ich besitzten eine Ziegelmayer 470er Bj. 1993. Diese hat einige größere Risse im Laminat auf den Tanks am Heck. Nun haben wir vor Revisionsklappen einbauen und das Laminat an den "weichen" Stellen verstärken sowie die Oberfläche überarbeiten zu lassen. Hätte dies Auswirkungen bei der Vermessung des Bootes bzw. gäbe es durch diese Arbeiten Einschränkungen bei der Zulassung zu Regatten oder würde dies ein Verstoße gegen die Klassenregeln darstellen? MfG Thorsten |
Von: Nichtswisser |
Vielleicht sollte diese Arbeit Herr Ziegelmeyer machen. Dann geht nichts schief
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Von: Johannes GER-2592 |
Hallo Thorsten,
hast du schon mal die Beiträge: -Reparatur- -Undichte Tanks- -Weichgewordenen Rumpf verstärken??- gelesen? Vielleicht geben dir die schon die Antwort auf deine Frage. Ein Verstoß gegen die Klassenregeln findest du selbst raus, wenn du die Klassenregel aufmerksam liest und bei Regatten sollte das dann auch kein Problem sein. Hoffe ich konnte dir helfen. Gruß,Johannes. |
Von: Thorsten |
Danke für die Antworten.
Hallo Johannes, Deine Antwort hat mir besonders geholfen, da ich mit den Suchbegriffen tatsächlich noch einige sehr interessante Beiträge gefunden habe. In einem habe ich gelesen das die Boote anfang der 90er Jahre am Heck sehr dünn gebaut worden sind und mitte der 90er Jahre die Klassenvorschriften geändert worden sind, die nun eine einheitliche Rumpfdicke vorgeben sollen. Beim durchlesen der Klassenvorschriften konnte ich jedoch keine Angaben zu der Rumpf- / Decksdicke finden. Meine Befürchtung ist jedoch, dass das Boot, das nach den alten Klassenregeln bewertet wird, nicht mehr "zugelassen" werden könnte, wenn daran Veränderungen vorgenommen werden. |
Von: Johannes GER-2592 |
Moin Thorsten,
so genau kenn ich mich nicht in der Historie der Klassenregeln aus, aber ich denke das es kein Problem ist wenn du Reparaturen durch führst. Es kann aber wirklich sein das du vielleicht mit den Vermessern Schwierigkeiten bekommst, wenn das Boot komplett neu vermessen werden muß. Aber wenn ein Messbrief vorhanden ist sollte es kein Problem sein eine (auch Umfangreichere) Reparatur durchführen zu dürfen. Natürlich darfst du nicht gegen die geltene Klassenregel abweichen, doch soweit ich weis gibt es nur eine minimal Stärke des Rumpfes. Gruß,Johannes PS: Eigentlich gibt es nur die eine Klassenregel (aktuelle) nach den alles Boote bewertet werden, sie macht ja auch Unterschiede bei den ältern Baujahren. Und ausser dem: Reparieren mußt du ja eh dein Boot, oder?... |